Sie wollen Ski fahren, Snowboarden und sonstige Wintersportaktivitäten genießen? In Südtirol und im übrigen Italien gilt ab dem 1. Januar 2022 für Skiläufer/Snowboard Fahrer die Verpflichtung, über eine gültige Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Wer trotz fehlenden Versicherungsschutzes Ski läuft, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro als auch mit dem Entzug des Skipasses rechnen. Dafür bieten wir den richtigen Versicherungsschutz und das ohne Kompromisse. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den Risiken des Alltags. Ihre Provinzial Geschäftsstelle Andreas Piechel Immer da, immer nah.
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