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Keine heiße Asche einfüllen

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E twa 4,5 Millionen Kaminöfen sind zur Zeit in deutschen Haushalten installiert.  Jährlich kommen rund 50 000 hinzu, denn nichts ist so gemütlich wie ein knisterndes Kaminfeuer an einem kalten Wintertag. Von der behaglichen Wärme bleiben nach ein paar Stunden freilich nur ein Häufchen Asche und die unbequeme Frage:    Wohin damit? Die Brandursachenermittler des IFS haben es immer wieder mit kreativen Antworten zu tun.  I n Plastikeimern, Müllbeuteln, Pappkartons oder sogar Staubsaugern verschwinden die ungeliebten Überbleibsel, um einige Zeit später ein flammendes Comeback zu feiern.  „Keine heiße Asche einfüllen“ ,  stand früher auf jeder Mülltonne – eine Warnung, die viele Fachbetriebe heute für obsolet halten.  Die Meinungen und Angaben darüber, wie lange Asche Glutpartikel enthalten kann, wie lange sie also so heiß ist, dass von ihr eine Brandgefahr ausgeht, gehen weit auseinander.  Einen bis drei Tage, sagen die Feuerwehren hierzulande und lassen Platz fü

Streu- und Räumpflicht

Wenn der erste Schnee fällt, antaut, gefriert und wieder neuer Schnee fällt steigt das Unfallrisiko auf Gehwegen und es stellt sich Jahr für Jahr die gleiche Frage: Wer ist für das Schneeräumen zuständig? Das Reinigen der Straßen übernehmen die Kommunen. Diese können aber die Zuständigkeit für den Gehweg an Eigentümer des anliegenden Grundstücks abgeben. Vermieter können diese Aufgabe wiederum an die Mieter abgeben, die ganze Verantwortung jedoch nicht. Für Details zum Umfang und zur Verteilung des Schneeräumens lohnt ein Blick in den Mietvertrag und auf die Gemeinde-Website. Nachfolgend ein Auszug der Internetseite des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund: Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund, wonach die Winterwartung der Gehwege auf die Anlieger übertragen ist. Die Pflicht zur Winterwartung umfasst grundsätzlich: Grundsätzlich ist der Schnee auf den Gehwegen in einer Breite von 1,5 m zu räumen und mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Sind