Streu- und Räumpflicht

Wenn der erste Schnee fällt, antaut, gefriert und wieder neuer Schnee fällt steigt das Unfallrisiko auf Gehwegen und es stellt sich Jahr für Jahr die gleiche Frage:

Wer ist für das Schneeräumen zuständig?


Das Reinigen der Straßen übernehmen die Kommunen.
Diese können aber die Zuständigkeit für den Gehweg an Eigentümer des anliegenden Grundstücks abgeben.
Vermieter können diese Aufgabe wiederum an die Mieter abgeben, die ganze Verantwortung jedoch nicht.
Für Details zum Umfang und zur Verteilung des Schneeräumens lohnt ein Blick in den Mietvertrag und auf die Gemeinde-Website.


Nachfolgend ein Auszug der Internetseite des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund:


Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund, wonach die Winterwartung der Gehwege auf die Anlieger übertragen ist.

Die Pflicht zur Winterwartung umfasst grundsätzlich:

  • Grundsätzlich ist der Schnee auf den Gehwegen in einer Breite von 1,5 m zu räumen und mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Sind die Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für ihre gesamte Breite.
  • Wo auf keiner Straßenseite ein von der Fahrbahn erkennbar abgesetzter Straßenteil oder Gehweg vorhanden ist, gelten die Straßenränder in jeweils 1,5 m Breite als Gehwege. Bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Plätzen und Fußgängerzonen gelten die Ränder jeder Seite in 1,5 m Breite als Gehweg.
  • Die Winterwartungspflicht umfasst auch die Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie gekennzeichnete Fußgängerüberwege. Hier muss die Winterwartung so durchgeführt werden, dass ein möglichst gefahrloses Begehen erfolgen kann.
  • Mit der Beseitigung von Schnee und Glätte ist spätestens um 7 Uhr zu beginnen; ab 20 Uhr können die Arbeiten eingestellt werden.
  • Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Menschen auf Straßen oder Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder Berechtigte beseitigt werden.
Für Rückfragen und Hinweise stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer des Service- und Bürgertelefons 0231 50-28888 sowie unter 50-27527 und 50-22737 gerne zur Verfügung.


Ende des Auszuges der Stadt Dortmund



Kommt es zu Schadensersatzforderungen muss sich der Streupflichtige verantworten.

Absichern können sich Mieter mit einer privaten Haftpflichtversicherung und Vermieter mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Das Streuen und Schneeschaufeln ersetzt das natürlich nicht.


Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr
Andreas Piechel

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