Das Schornsteinfeger - Monopol ist beendet
Seit dem 01.01.2013 sind Schornsteinfegerarbeiten für den Wettbewerb geöffnet. In Deutschland galt bis zum 31. Dezember 2012 das so genannte Kehrmonopol (Gebietsmonopol des Staates) und legte fest, dass Hauseigentümer die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten (Kehrungen, Überprüfungen, Messungen, Begutachtungen) nur durch den jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister durchführen lassen durften. Seit dem 1. Januar 2013 besteht die Möglichkeit für Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland sich für bestimmte Tätigkeiten, sog. " nicht hoheitlichen Tätigkeiten" , einen anderen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb auszusuchen, der für diese Tätigkeiten auch nicht mehr an die Gebührenordnung gebunden ist. Die sog. "nicht hoheitlichen Tätigkeiten "sind: Schornsteinkehrung Abgaswerteüberprüfung Immissionsschutzmessung Die sog. "hoheitlichen Tätigkeiten ", Abnahme von neu errichteten Feuerstätten und Schornsteinen das Führen und Verwalten