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Update 3.2015: Pflichtversicherung für Modellhubschrauber und Flugmodelle

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Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in Deutschland rechtlich als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der Betrieb von Flugmodellen wird durch die Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.    In der LuftVZO (Luftverkehrszulassungsordnung) § 102 Absatz  Versicherungspflicht gem. §37 LuftVG (Luftverkehrsgestz). Frage: Benötige ich eine Versicherung? Ja, auch „Spielzeugpiloten“ brauchen eine Haftpflichtversicherung. Für Freizeitpiloten aller Art ist die versicherungsfreie Zeit ganz still und leise zu Ende gegangen. Im August 2005 sind alle Ausnahmen von der Versicherungspflicht aus dem Gesetz gestrichen worden. Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr. Beachten:  Halterhaftpflicht ist nun ausnahmslos für alle Modellflieger Pflicht! (Keine Ausnahmen mehr für Flugmod