Update 3.2015: Pflichtversicherung für Modellhubschrauber und Flugmodelle

Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in Deutschland rechtlich als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der Betrieb von Flugmodellen wird durch die Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. 



In der LuftVZO (Luftverkehrszulassungsordnung) § 102 Absatz 
Versicherungspflicht gem. §37 LuftVG (Luftverkehrsgestz).

Frage: Benötige ich eine Versicherung?


Ja, auch „Spielzeugpiloten“ brauchen eine Haftpflichtversicherung.
Für Freizeitpiloten aller Art ist die versicherungsfreie Zeit ganz still und leise
zu Ende gegangen.
Im August 2005 sind alle Ausnahmen von der Versicherungspflicht aus dem Gesetz gestrichen worden.
Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr.

Beachten: 

Halterhaftpflicht ist nun ausnahmslos für alle Modellflieger Pflicht!

(Keine Ausnahmen mehr für Flugmodelle unter 5kg Fluggewicht)
D. h. die kleinen ferngesteuerten Segelflugzeuge sind nun genauso versicherungspflichtig wie z.b. Modellhubschrauber mit Elektromotor.
Sollten Sie also überlegen eines dieser kleinen Fluggeräte zu erwerben oder bereits eines besitzen, denken Sie bitte nicht nur an den Kaufpreis von ab 20  € sondern auch an den Versicherungsschutz.

Wichtig!!!!!!
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung:
Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von:

Flugmodellen, Ballonen und Drachen, 
  • die unbemannt sind,
  • die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden,
  • deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
dies gilt nicht für die Risiken, die der Versicherungspflicht unterliegen.


Es besteht also kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung
Neu:

Ab Tarif 2015 bei der Westf. Provinzial: 

Modelle bis 5 Kg ohne eigenen Antrieb und bis 1 Kg mit eigenem Batterie oder Solarantrieb in der Privathaftpflichtversicherung enthalten !!!



Bisher brauchten Sie hierfür eine spezielle Halterhaftpflicht für Flugmodelle und Lenkdrachen. 
Ab dem Privathaftpflichttarif 2015 der
Westfälischen Provinzial ist dies bereits im Rundumschutz enthalten.



Weitere besonderheiten der Privathaftpflichtversicherung der Westf. Provinzial:
  • Gefälligkeitshandlungen bis 50.000 Euro
  • Ehrenamtliche nicht verantwortliche Tätigkeiten
  • Freiwilligentätigkeit
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung 
  • Freiteitsport
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Schlüsselverlust bis 50.000 Euro
  • Bewegliche Sachen - geliehen, gemietet, gepachtet, oder geleast für private Zwecke
  • Fahrer nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge (auch Pedelec)
  • Drittschäden aus dem Be- und Entladen eines Kfz
Gerne beraten wir Sie hierzu individuell, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.


Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr 
Andreas Piechel










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