Update 3.2015: Pflichtversicherung für Modellhubschrauber und Flugmodelle
Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in Deutschland rechtlich
als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der
Betrieb von Flugmodellen wird durch die Luftverkehrsordnung (LuftVO)
geregelt.
In der LuftVZO (Luftverkehrszulassungsordnung) § 102
Absatz
Versicherungspflicht gem. §37 LuftVG
(Luftverkehrsgestz).
Frage: Benötige ich eine Versicherung?
Ja, auch „Spielzeugpiloten“ brauchen eine Haftpflichtversicherung.
Für Freizeitpiloten aller Art ist die versicherungsfreie Zeit ganz still und leise
zu Ende gegangen.
Im August 2005 sind alle Ausnahmen von der Versicherungspflicht aus dem Gesetz gestrichen worden.
Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr.
Beachten:
Halterhaftpflicht ist nun ausnahmslos für alle Modellflieger Pflicht!
(Keine Ausnahmen mehr für Flugmodelle unter 5kg Fluggewicht)
D. h. die kleinen ferngesteuerten Segelflugzeuge sind nun genauso
versicherungspflichtig wie z.b. Modellhubschrauber mit Elektromotor.
Sollten Sie also überlegen eines dieser kleinen Fluggeräte zu erwerben
oder bereits eines besitzen, denken Sie bitte nicht nur an den
Kaufpreis von ab 20 € sondern auch an den Versicherungsschutz.
Wichtig!!!!!!
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung:
Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von:
Flugmodellen, Ballonen und Drachen,
Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von:
Flugmodellen, Ballonen und Drachen,
- die unbemannt sind,
- die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden,
- deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
Neu:
Ab Tarif 2015 bei der Westf. Provinzial:
Modelle bis 5 Kg ohne eigenen Antrieb und bis 1 Kg mit eigenem Batterie oder Solarantrieb in der Privathaftpflichtversicherung enthalten !!!
Bisher brauchten Sie hierfür eine spezielle Halterhaftpflicht für Flugmodelle und Lenkdrachen.
Ab dem Privathaftpflichttarif 2015 der
Westfälischen Provinzial ist dies bereits im Rundumschutz enthalten.
Weitere besonderheiten der Privathaftpflichtversicherung der Westf. Provinzial:
- Gefälligkeitshandlungen bis 50.000 Euro
- Ehrenamtliche nicht verantwortliche Tätigkeiten
- Freiwilligentätigkeit
- Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
- Freiteitsport
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Ein- und Zweifamilienhäusern
- Schlüsselverlust bis 50.000 Euro
- Bewegliche Sachen - geliehen, gemietet, gepachtet, oder geleast für private Zwecke
- Fahrer nicht versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge (auch Pedelec)
- Drittschäden aus dem Be- und Entladen eines Kfz
Gerne beraten wir Sie hierzu individuell, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.
Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr
Andreas Piechel
Kommentare