Gebäudeversicherungsvertrag bloß nicht aktuallisieren ???
Am Freitag hatte ich ein interessantes Gespräch mit einem Kollegen der Provinzial. Ein Kunde von Ihm, nennen wir Ihn einmal Herr Muster, wurde im Jahr 2000, sowie 2004, 2008, und 2010 auf die Neuordnung der Gebäudeversicherung angesprochen. Es wurden die Veränderungen der Versicherungsbedingungen besprochen, insbesondere die Aufräum- Abbruch- Bewegungs- und Schutzkosten. Das im aktuellen Vertrag (VGB 88) nur 5 % der Versicherungssumme versichert sind und Dekontamination von Erdreich nicht versichert ist. In den neuen Bedingungen sind diese Schäden mit 100% der Versicherungssumme Versichert. Doch etwas hat sich auch verschlechtert: Das Risiko Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes war nicht mehr automatisch versichert und ein extra Einschluss kostete 140 Euro Prämie. Nun der Kunde entschied sich gegen die Neuordnung des Vertrages. Ich möchte dies nochmal deutlich machen: ich spreche über ein Gebäude das einen Wert 1914 von 20.000 Mark hat und wo nach einem Totalschaden, z.b. e