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Es werden Posts vom April, 2011 angezeigt.

Ostergüße

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Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest und wunderschöne Tage.  Ihr Andreas Piechel

So schieben Sie Einbrecher einen Riegel vor!

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Etwa alle zwei bis drei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. In Mehrfamilienhäuser ganauso wie in Einfamilienhäuser. Und die verbreitete Meinung, dass nur die guten Wohngegenden betroffen sind, trifft nicht zu denn.... Die Erfahrungen der Polizei zeigen, dass weit über ein Drittel der Einbrüche tagsüber passieren, da die Bewohner aufgrund ihrer Tätigkeit außer Haus sind; dass Einbrecher immer und überall Saison haben – nicht nur zur Urlaubszeit;   dass weit über die Hälfte aller Fenster und Türen mit einfachsten Mitteln (z. B. einem Schraubendreher) aufgehebelt werden; dass gute mechanische Sicherungen Einbrüche wirkungsvoll verhindern können, da Einbrecher bei offensichtlicher „Einbruchhemmung“ schneller aufgeben. Nach dem Einbruch leiden viele Menschen nicht nur unter dem materiellen Schaden, sondern auch unter psychischer Belastung. Gelegenheit macht Diebe Einbruchopfer kann jeder werden. Denn fast alle Täter nutzen jede gebotene Gelegenheit, die e

Grünes Licht für die Fahrt ins Blaue!

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Gutes Rad ist teuer! Deshalb sollten Sie Fahrraddieben mit ein paar einfachen Vorkehrungen die Tour vermasseln. Leichtsinn - 500 € fürs Fahrrad, aber keine 30 € für das Schloss übrig?! Aktion „Schloss und Riegel" Verriegeln Sie nicht nur Ihr Fahrrad, sondern ketten es zudem immer noch an einen festen Gegenstand (Verkehrsschild, Fahrradständer, Laterne) - damit Langfinger Ihr Rad nicht huckepack davon tragen können. Bessere Bügelschlösser halten so gut wie immer, was sie versprechen. Gleich nach dem Kauf das Fahrrad kennzeichnen und registrieren lassen. In einigen Regionen nehmen Polizei, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Fachhandel mit Unterstützung der Westfälischen Provinzial Codierungen vor. Der sichtbare Zahlencode schreckt Diebe ab und hilft sie zu überführen, wenn sie mit Ihrem Rad erwischt werden.   Betriebsvorschrift für Fahrräder per Gesetz geregelt! In Deutschland regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Betrieb

Vom Testament bis zur Erbschaftssteuer Teil 2 von 2

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Die Informationen wurden mit äußerster Sorgfalt erstellt (Stand 06/2010). Für den Inhalt kann ich jedoch keine Gewähr übernehmen. Auf eine individuelle Rechtsberatung sowie einschlägige Fachliteratur sollten Sie nicht verzichten. Grundbegriffe, die Sie kennen sollten. Erbrecht Das Erbrecht ist im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. Hier wird auch die gesetzliche Erbfolge geregelt. Sollte diese nicht mit den Vorstellungen des Erblassers übereinstimmen, so kann er ein Testament oder einen Erbvertrag schließen. Gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag geschlossen hat. Zunächst wird hier festgelegt, wer überhaupt ein Erbrecht hat. Ein Beispiel: Ein Verwandter einer Ordnung schließt alle Verwandten der nächsthöheren Ordnung aus. Hat der Erblasser z. B. lebende Kinder oder Enkel, so erben die Eltern nichts! Innerhalb der Ordnung schließen näher zum Erblasser verwandte Personen