Grünes Licht für die Fahrt ins Blaue!

Gutes Rad ist teuer!

Deshalb sollten Sie Fahrraddieben mit ein paar einfachen Vorkehrungen die Tour vermasseln.

Leichtsinn - 500 € fürs Fahrrad, aber keine 30 € für das Schloss übrig?!

Aktion „Schloss und Riegel"
Verriegeln Sie nicht nur Ihr Fahrrad, sondern ketten es zudem immer noch an einen festen Gegenstand (Verkehrsschild, Fahrradständer, Laterne) - damit Langfinger Ihr Rad nicht huckepack davon tragen können. Bessere Bügelschlösser halten so gut wie immer, was sie versprechen.

Gleich nach dem Kauf das Fahrrad kennzeichnen und registrieren lassen. In einigen Regionen nehmen Polizei, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Fachhandel mit Unterstützung der Westfälischen Provinzial Codierungen vor. Der sichtbare Zahlencode schreckt Diebe ab und hilft sie zu überführen, wenn sie mit Ihrem Rad erwischt werden.




Betriebsvorschrift für Fahrräder per Gesetz geregelt!
In Deutschland regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Betriebsvorschriften für Fahrräder.
  • Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.
  • Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Einrichtungen für Schallzeichen, wie Radlaufglocken, sind nicht zulässig.
  • Als Beleuchtung sind ein weißer Scheinwerfer und eine rote Schlussleuchte vorgeschrieben, die ständig betriebsbereit sein müssen. Scheinwerfer und Schlussleuchte dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Zu ihrer Stromversorgung muss ein Dynamo montiert sein. Die Lichtanlage darf aber auch stattdessen durch Batterien oder Akkus betrieben werden, solange der Dynamo einsatzbereit am Fahrrad verbleibt. Zusätzlich ist höchstens ein batteriebetriebenes Rücklicht erlaubt. Weitere batteriebetriebene Beleuchtungseinrichtungen sind unzulässig. Von der Vorschrift ausgenommen sind Rennräder bis 11 kg. Diese dürfen auch mit ansteckbaren, batteriebetriebenen Leuchten betrieben werden, die stets mitzuführen sind. Alle Einrichtungen benötigen eine Typenzulassung.
  • Weiterhin muss am Heck ein roter Rückstrahler (dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befinden darf) sowie ein (mit „Z“ markierter) roter Großflächenrückstrahler befestigt sein. Nach vorne wirkend ist ein weißer Rückstrahler vorgeschrieben. Weiterhin sind gelbe Rückstrahler an den Pedalen und seitlich wirkende in den Speichen anzubringen. Statt letzteren sind auch Reifen mit ringförmigen Reflektorstreifen zulässig.
Nach DIN EN 14764 (und der veralteten DIN 79100) müssen Fahrräder grundsätzlich nur für ein Gesamtgewicht von 100 kg ausgelegt sein. Das Gesamtgewicht bezieht sich dabei auf die Summe aus Eigengewicht des Fahrrades, Kleidung des Fahrers, Gewicht des Gepäcks und Gewicht des Fahrers. Fahrer mit einem Eigengewicht von über 80 kg sollten auf ein explizit ausgewiesenes höheres zulässiges Gesamtgewicht achten. 
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 Ihre Checkliste für ein sicheres Fahrrad.
▶1. Lenkergriffe mit Abschlussknauf und Reflektor
▶2. robuster Bremshebel
▶3. hell tönende Klingel 
▶4. weißer Frontreflektor
▶5. Halogenscheinwerfer (mit Standlichtautomatik)
▶6. Zwei von einander unabhängige Bremsen
▶7. Speichenstrahler oder reflektierende Reifen
▶8. geschlossener Kettenschutz
▶9. hochwertiges gutes Schloss
▶10. Abstandshalter (speziell für Kinderfahrräder)
▶11. stabiler Gepäckträger 
▶12. roter Großflächenreflektor 
▶13. Rücklicht (mit Standlichtautomatik) 
▶14. Dynamo
Besser klug gefahren als dumm gelaufen!
Ob auf Straßen, einsamen Waldwegen oder rasanten Schotterpisten, das Radeln,Trekken, Biken zählt für uns längst zu den schönsten und aufregendsten Formen der Fortbewegung. Leider hat sich auch der Fahrradklau zu einer Art Volkssport entwickelt. Hundert tausende von Fahrrädern werden jährlich gestohlen und verschwinden auf Nimmer wiedersehen. Auch ist das Vergnügen, in die Pedale zu treten, nicht immer ungefährlich.
So manche Fahrt endet im Krankenhaus - oder gar schlimmer!
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Wie Sie ankommen, ohne abzustürzen.
Beim Radeln ist nicht zuletzt der Weg das Ziel. 
  • Start nach Maß! Überprüfen Sie immer die Lichtanlage Ihres Fahrrads, die Bremsen, Reifen und die Vollzähligkeit Ihrer Reflektoren, bevor Sie loslegen.
  • Gönnen Sie Ihrem Drahtesel regelmäßig einen Sicherheits-Check. Jede Fachwerkstatt bietet günstig Inspektionen an.
  • Radeln ohne Licht im Dunkeln ist extrem gefährlich. Bei defekter Lichtanlage gilt: Wer sein Leben liebt, der schiebt - am besten direkt in die eigene Hobbywerkstatt oder zum nächsten Reparaturdienst.
  • Ein hoher bunter Wimpel am Fahrrad sorgt dafür, dass Kinder auch hinter parkenden Autos wahrgenommen werden.
  • Keine Fahrt ohne Kopfschutz. Besonders Kinder sind gefährdet. Eltern gehen deshalb mit gutem Beispiel voran: Setzen Sie nicht nur Ihren Kindern, sondern immer auch sich selbst einen Fahrradhelm auf.
  • Wer „blau" fährt, kann sich leicht eine blutige Nase holen. Oder ein anderes „Knöllchen", das Sie schnell in die roten Zahlen bringt. Denn auch für Radfahrer gibt es strikte Promillegrenzen (1,6 Promille). Verursacht ein Radfahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall, so reichen schon 0,3 Promille für einen Führerscheinentzug aus. Denken Sie daran: Nicht bei jedem Angetrunkenen fährt der Schutzengel mit. Stürze können böse ausgehen.
Ein paar Tipps - damit Sie immer schön in Fahrt sind!
Als Radler zählen Sie auf unseren Straßen leider zu den am wenigsten geschützten Akteuren. So aber sitzen Sie um einiges fester auf dem Sattel:
  • Vorsicht und Rücksicht bringen Sie am besten voran. Beachten Sie die Verkehrsregeln und fahren Sie stets so weit rechts wie möglich.
  • Übrigens: Auch für Radfahrer werden bei Ordnungswidrigkeiten Verwarnungs- und Bußgelder fällig.  
Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrt- Bundesamtes, 2009
  • Extraschutz für unsere kleinsten Rennfahrer: Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Bürgersteig fahren. Kinder ab dem 8. und vor dem 10. Lebensjahr dürfen sich sowohl für den Gehweg als auch für den Radweg entscheiden. Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder auf dem Radweg fahren, falls keiner vorhanden ist, müssen sie die Straße benutzen. Eltern dagegen müssen immer den Radweg oder die Straße benutzen.




Vielen Dank für Ihre Zeit

Ihr Schutzengel
Andreas Piechel

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