Pflichtversicherung für Modellhubschrauber und Flugmodelle
Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in Deutschland rechtlich als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der Betrieb von Flugmodellen wird durch die Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Bis vor der Änderung der LuftVZO (Luftverkehrszulassungsordnung) § 102 Absatz (3) bestand keine Versicherungspflicht gem. §37 LuftVG (Luftverkehrsgestz). Dies ist nun anders; bisher galt die Ausnahmeregelung: "Flugmodelle mit weniger als 5 kg Höchstgewicht, die nicht durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden, sind von der Versicherungspflicht befreit". Mit der Neuauflage der LuftVZO wurde dies gestrichen und somit besteht auch für diese Luftsportgeräte eine Versicherungspflicht . D. h. die kleinen ferngesteuerten Segelflugzeuge sind nun genauso versicherungspflichtig wie z.b. Modellhubschrauber mit Elektromotor. Sollten Sie also überlegen eines dieser kleinen Fluggeräte zu erwerben oder bereits eines besitzen, denken Sie bitte