Pflichtversicherung für Modellhubschrauber und Flugmodelle

Flugmodelle, die den Luftraum nutzen, gelten in Deutschland rechtlich als Luftfahrzeuge und bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Der Betrieb von Flugmodellen wird durch die Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.


Bis vor der Änderung der LuftVZO (Luftverkehrszulassungsordnung) § 102 Absatz (3) bestand keine Versicherungspflicht gem. §37 LuftVG (Luftverkehrsgestz).

Dies ist nun anders;
bisher galt die Ausnahmeregelung:
"Flugmodelle mit weniger als 5 kg Höchstgewicht, die nicht durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden, sind von der Versicherungspflicht befreit".
Mit der Neuauflage der LuftVZO wurde dies gestrichen und somit besteht auch für diese Luftsportgeräte eine Versicherungspflicht.

D. h. die kleinen ferngesteuerten Segelflugzeuge sind nun genauso versicherungspflichtig wie z.b. Modellhubschrauber mit Elektromotor.
Sollten Sie also überlegen eines dieser kleinen Fluggeräte zu erwerben oder bereits eines besitzen, denken Sie bitte nicht nur an den Kaufpreis von 20 - 40 € sondern auch an den Versicherungsschutz.

Nicht in der Privathaftpflichtversicherung versichert!!

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung:
Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von:

Flugmodellen, Ballonen und Drachen, 
  • die unbemannt sind,
  • die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden,
  • deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
dies gilt nicht für die Risiken, die der Versicherungspflicht unterliegen.


Wenn Sie also denken die Privathaftpflichversicherung hat dieses Risiko abgesichert, muß ich Sie leider enttäuschen.


Das Risiko kann nur durch eine spezielle Halterhaftpflicht für Flugmodelle und Lenkdrachen abgesichert werden.


Wenn Ihr Haftpflichtversicherer Ihnen also sagt, dass das bei Ihrem Vertrag mitversichert ist, so sollten Sie sich dies ausdrücklich schriftlich bestätigen lassen.

Zwei meiner Kunden die eine solche Aussage von einem anderem Versicherer hatten, empfahl ich den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung zu bitten.
Beide Versicherer gaben nach telefonischer Rücksprache die Auskunft, dass dies nicht ginge.
Erst auf eine schriftliche Anfrage teilten beide mit, das dieser Versicherungsschutz nicht angeboten werden kann.

Selbstverständlich können Sie dieses Risiko bei mir Versichern.
Die Prämie beläuft sich auf z.Z. 50 Euro im Jahr.

Wichtige Infos zum Versicherungsschutz: 

  • Der Versicherungsschutz besteht nicht nur für den Halter/Versicherungsnehmer, sondern auch für jede andere Person, aber nur, wenn diese berechtigt ist, das Flugmodell zu führen.
  • Der Privathalter ist subsidär gedeckt, wenn er sich von Dritten ein Flugmodell oder einen Lenkdrachen ausleiht.
  • Die Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen kann eingeschlossen werden.


UPDATE:Update 3.2015: Pflichtversicherung für Modellhubschrauber und Flugmodelle



Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr


Andreas Piechel

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