Kfz Wechselkennzeichen kommt zum 01.07.2012
Wechselkennzeichen Das neue Wechselkennzeichen kommt zum 01.07.2012. Mit dem Wechselkennzeichen sollen Halter zweier Fahrzeuge diese mit nur einem Kennzeichen nutzen können. Das Wechselkennzeichen wird durch Umstecken von dem einen Fahrzeug an einem anderen nutzbar sein. Dies soll ein Anreiz zum Kauf von Elektrofahrzeugen oder anderen umweltfreundlichen Zweitfahrzeugen sein. Eine Förderung durch eine Kfz- Steuervergünstigung wird es nicht geben. Ein Wechselkennzeichen kann maximal für 2 Fahrzeuge genutzt werden. Ein Halter kann mehrere Wechselkennzeichen haben. Laut Gesetzgeber gilt es nur für Fahrzeuge folgender Zulassungsklassen: Klasse M 1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen (Pkw, Wohnmobile, Taxen, Mietwagen), Klasse L: Klein-, Leichtkrafträder, Motorräder, Klasse O 1: Anhänger bis 0,75 t Gesamtmasse. Wechselseite Verwendung nur mit Fahrzeugen der gleichen Zulassungsklasse. Die Kennzeichenschilder beider Fahrzeuge müssen die gleichen