Frostschäden, alle Jahre wieder.......


Wintercheck

für wasserführende Leitungen
 
Frostschäden 
zeigen ihre Auswirkungen oft erst im Frühjahr. 
Mittlerweile sind sie bei den Versicherungen zum  Dauerthema geworden; ihre Zahl steigt kontinuierlich.
Selbst im Hochsommer tauchen Schäden an Leitungen auf, die zweifellos im vergangenen Winter durch Frosteinwirkung bereits entstanden sind. 

Wenn das Thermometer fällt, ist es höchste Zeit, an Frost zu denken,
 

Haben Sie an die gefährdeten Bereiche in Ihrer Immobilie gedacht? 
Manchmal ist es gar nicht so einfach, alle Stellen in und um das Haus zu finden, an denen ein Frostschaden entstehen könnte. 
Vor allem, wenn sich im Vergleich zum Vorjahr etwas geändert hat, ist Aufmerksamkeit gefordert.
Eine neue Heizung, erwachsene Kinder, die ausziehen und ihre Jugendzimmer nicht mehr nutzen – vieles verändert die Temperaturverhältnisse im Haus und schafft damit möglicherweise neue Gefahren.
Eine neue Heizung, die effizienter arbeitet, schützt sich selbst jedoch nicht mehr durch Wärmeverluste:
Der Heizungsraum muss nun eventuell beheizt werden. 
Neue, zusätzliche Fenster im Dach können die Temperaturverhältnisse im Haus ebenfalls beeinflussen. Wärmedämmung ist sehr sinnvoll, bietet aber allein keinen Schutz vor Frostschäden: Eine Isolierung verlängert den Zeitraum der Auskühlung bis zum Einfrieren; sie kann die Auskühlung jedoch nicht verhindern. 
Unbeheizte Bereiche sind daher immer frostgefährdet.
Die nachfolgenden Tipps helfen, potenzielle Schwachstellen in beheizten und unbeheizten Gebäuden zu entdecken.

 
 

Beheizte Gebäude
 Wird der unbeheizte Dachboden durch die darunter liegenden Geschosse ausreichend „mitbeheizt“? ACHTUNG! 
Bei Abwesenheit darf die Beheizung nicht reduziert werden.
Lassen Sie nach Möglichkeit die Rohrleitungen aus diesem Bereich entfernen oder die Heizungsinstallation erweitern.
Bei modernen Heizthermen im Dachboden (Dachzentrale) gewährleistet die Eigenwärme oft keinen zuverlässigen Schutz vor Frostschäden. Stellen Sie daher eine ausreichende Beheizung sicher, zum Beispiel durch Heizkörper.
Lassen Sie den Frostschutz in Ihrer Solarheizung regelmäßig vom Fachmann prüfen.
Werden Schächte, durch die wasserführende Rohre verlaufen, ausreichend durch die angrenzenden Innenräume „mitbeheizt“?

ACHTUNG! 
Die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat reicht hierfür nicht aus!
Eine Rohrbegleitheizung bietet in diesen Bereichen einen sicheren Schutz vor Frosteinwirkung.
Werden Rohre in Außenwänden durch den Innenraum ausreichend „mitbeheizt“?
ACHTUNG! 
Auch hier reicht die Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat nicht aus!
Außenwasserhähne und deren Zuleitungen müssen abgesperrt und entleert werden. Alternativ können Sie auch eine Rohrbegleitheizung installieren lassen.
Falls Sie das Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht nutzen, stellen Sie sicher, dass während der Frostperiode die Heizung auf Funktion und das Gebäude auf ausreichende Erwärmung kontrolliert wird. Wählen Sie die Abstände zwischen den Kontrollen so, dass auch beim Ausfall der Heizung bis zur nächsten Kontrolle noch kein Frostschaden eintreten kann.

Für normal gedämmte Gebäude können folgende Richtwerte zur Orientierung dienen:

- leichter Frost (-2 bis -5 °C): alle 3 Tage

- mäßiger Frost (-5 bis -10 °C): alle 2 Tage

- strenger und sehr strenger Frost (unter -10 °C): täglich




Unbeheizte Gebäude
Sollte das Gebäude über keine Möglichkeit zur Beheizung verfügen oder soll die Heizung ausgeschaltet werden, muss die Trinkwasserinstallation entleert werden. Achten Sie darauf, dass die Entleerung vollständig durchführt wird und die Leitungen trockengeblasen werden.
Das Entleeren der Leitungen kann wiederum Korrosionsschäden und Hygienemängel hervorrufen. Zur Erhaltung der Trinkwasserqualität müssen die Leitungen bei der Wiederinbetriebnahme vollständig gespült werden. Auch eine Kontrolluntersuchung ist empfehlenswert.
Ebenso muss die gesamt Heizungsanlage entweder entleert oder mit ausreichendem Frostschutz gefüllt werden. Zum Schutz Ihrer Sanitärobjekte können Sie Salz als Frostschutz in die Geruchsverschlüsse füllen.
Denken Sie auch an andere Geräte und Behälter, die mit Wasser gefüllt sind – zum Beispiel oberirdische Regenzisternen, Hochdruckreiniger, Regentonnen, Gartenschläuche und Teichpumpen.


Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr
Andreas Piechel

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Vom Testament bis zur Erbschaftssteuer Teil 1 von 2

Starkregen, kann ein Haus hierdurch einstürzen?

Fettbrand ein Versicherungsproblem