Dichtheitsprüfung 2015 oder.......?
Die Prüfung der Dichtheit von privaten Abwasserkanälen kostet Geld und Nerven. Klare Aussagen über die gesetzlichen Vorgaben fehlen bisher.
ABER ..... es tut sich etwas:
Bereits eine Woche nach der Ankündigung von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne), im Januar eine Änderung der Vorschriften zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserkanälen vorzulegen, und der Aufforderung des Umweltausschusses des Landtags, die Dichtheitsprüfung auszusetzen, haben CDU und FDP am 19.12. 2011 einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des § 61a Landeswassergesetz in den Landtag eingebracht.
„Danach soll die generelle Pflicht zur Dichtheitsprüfung abgeschafft werden, auch wenn der Grundsatz weiterhin gilt, dass die Abwasserkanäle dicht sein müssen“
Eine Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasseranlagen soll dann nur noch ausnahmsweise erforderlich sein, nämlich bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer bedeutenden Boden- oder Grundwasserverschmutzung und bei der Änderung von Abwasseranlagen.
Lt. Gesetzesentwurf sollen die Fristen dann ganz entfallen.
Da kommen wir der Vernunft schon wesentlich näher.
Denn bisher gilt:
Dies würde dann gänzlich entfallen und nur bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer bedeutenden Boden- oder Grundwasserverschmutzung und bei der Änderung von Abwasseranlagen wäre eine Dichtheitsprüfung vorgeschrieben.
Also warten wir mal ab ob der Gesetzesentwurf so umgesetzt wird, ich werde Sie selbstverständlich informieren sobald es etwas neues gibt.
Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr
Andreas Piechel
ABER ..... es tut sich etwas:
Landtagsopposition will Dichtheitsprüfung nur noch bei Verdacht
CDU und FDP legen Gesetzentwurf vor – Fristen sollen ganz entfallenBereits eine Woche nach der Ankündigung von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne), im Januar eine Änderung der Vorschriften zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserkanälen vorzulegen, und der Aufforderung des Umweltausschusses des Landtags, die Dichtheitsprüfung auszusetzen, haben CDU und FDP am 19.12. 2011 einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des § 61a Landeswassergesetz in den Landtag eingebracht.
„Danach soll die generelle Pflicht zur Dichtheitsprüfung abgeschafft werden, auch wenn der Grundsatz weiterhin gilt, dass die Abwasserkanäle dicht sein müssen“
Eine Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasseranlagen soll dann nur noch ausnahmsweise erforderlich sein, nämlich bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer bedeutenden Boden- oder Grundwasserverschmutzung und bei der Änderung von Abwasseranlagen.
Lt. Gesetzesentwurf sollen die Fristen dann ganz entfallen.
Da kommen wir der Vernunft schon wesentlich näher.
Denn bisher gilt:
Bei der Festlegung der gesetzlich geforderten Prüffristen für die privaten Abwasseranlagen lassen sich grundsätzlich drei Fälle unterscheiden (§ 61a LWG NRW):
- neu gebaute oder baulich veränderte Abwasserleitungen (sofortige Prüfung)
- bestehende, noch nie geprüfte Leitungen (Erstprüfung)
- bestehende, schon einmal geprüfte Leitungen (Wiederholungsprüfung)
Dies würde dann gänzlich entfallen und nur bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer bedeutenden Boden- oder Grundwasserverschmutzung und bei der Änderung von Abwasseranlagen wäre eine Dichtheitsprüfung vorgeschrieben.
Also warten wir mal ab ob der Gesetzesentwurf so umgesetzt wird, ich werde Sie selbstverständlich informieren sobald es etwas neues gibt.
Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr
Andreas Piechel
Kommentare