Mit neuem Blauen Schild auf die Straße
Foto CBS, „Überholmanöver“, CC-Lizenz (BY 2.0) http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/deed.de Bild stammt aus der kostenlosen Bilddatenbank www.piqs.de |
"Aufgepasst" heißt es jetzt wieder für alle Mofa- und Rollerfahrer:
Am 1. März begann das neue Versicherungsjahr und die alten schwarzen Nummernschilder verloren ihre Gültigkeit. Um den Versicherungsschutz zu behalten, müssen Mofas, Roller und schnelle E-Bikes mit den neuen blauen Kennzeichen ausgerüstet werden.
Mit dem Nummernschild wird bei Mofas und Rollern die Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Deshalb müssen alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und Mokicks die alten schwarzen Kennzeichen abschrauben und neue blaue anbringen.
Nur mit Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 Stundenkilometern (bei älteren Fahrzeugen bis 60 km/h) auf die Straße. Diese Regelung gilt auch für schnelle Pedelecs bis zu 45 km/h und für E-Bikes.
Langsame Pedelecs und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h benötigen kein Kennzeichen und können über die Privathaftpflichtversicherung mit versichert werden.
Achtung:
„Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist strafbar.“ Daher gilt: „Wer weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.“
Die neuen Kennzeichen sind in meiner Geschäftsstelle schon ab 72 Euro zu haben. Wer erst später in die Saison starten möchte, zahlt entsprechend weniger für seinen Versicherungsschutz. Wir empfehlen zusätzlich auch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung: „Damit sind Mofas und Roller nicht nur gegen Unwetterschäden, sondern auch bei Glasbruch, etwa von Spiegel und Blinker, oder Diebstahl, auch von Fahrzeugteilen, versichert.“
Und da das Verletzungsrisiko bei Zweirädern deutlich höher ist als bei PKW, raten wir zusätzlich zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr
Andreas Piechel
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