Wenn das Wetter verrückt spielt


Sichern Sie Ihr Hab und Gut vor Überschwemmungen
Die brisante Lage entlang Elbe, Donau und Saar stellt Hausbesitzer vor große finanzielle Herausforderungen. Neben zerstörten Möbelstücken, einer defekten Gefriertruhe oder Waschmaschine im Keller kann sich der Schaden schnell auf das ganze Haus ausbreiten: Heizkessel, Elektroinstallation und Anstrich werden oft in Mitleidenschaft gezogen.




Die Unwetter sind jetzt in Westfalen angekommen.

Stark betroffene Gebiete sind z.B. das Sauerland, Teile des Ruhrgebietes, leider auch Dortmund teilweise sehr stark betroffen, und Ostwestfalen, aber auch z.B. in Lüdinghausen wurde Katastrophenarlarm ausgelöst.

Was viele nicht wissen: Die Hausrat- oder Gebäudeversicherung schützt nicht automatisch vor Überflutungen durch Starkregen. Diese Schäden gelten als Elementarschäden, die zusätzlich abgesichert werden müssen.

Gegen einen relativ geringen Mehrbeitrag sind zumindest die finanziellen Folgen einer solchen Katastrophe abgesichert.


„Ich raten Ihnen zum Einschluss von Elementarbausteinen in die Wohngebäude- und Hausratversicherung“. Der jährliche Beitrag für eine Elementarversicherung richtet sich nach der Größe und dem Wert des Ein- oder Mehrfamilienhauses bzw. nach der Wohnfläche und dem Wert des Hausrates.


Versichert werden können unter anderem Schäden durch Überschwemmung des Grundstücks oder durch Rückstau, wenn sich durch starke Niederschläge auf dem Grundstück Wasser anstaut und durch Kellerschächte ins Haus eindringt.


Aber auch wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde bleiben offene Fragen:
  • Ist Rückstau Versichert?
  • Rückstauklappen: Einbau Pflicht?
  • Wann ist Wasser eine Überschwemmung/Überflutung?

Das Schwierige beim Vergleich verschiedener Versicherungsbedingungen ist der Umstand, dass der Laie nicht auf den ersten Blick erkennt, wann Versicherungsschutz besteht und wann nicht.
Die entsprechenden Passagen finden sich in den "Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden" oft hinter den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hausrat oder Gebäudeversicherung.


Hier eine Auswahl verschiedener Bedingungen einmal für Sie beleuchtet:








Der Schutz bei Ihrer Westfälischen Provinzial:
  • In den Bedingungen der Provinzial wird von Ihnen nicht der Einbau einer Rückstausicherung verlangt, es sei denn die Landesbauordnung schreibt Ihnen dieses vor (darauf haben wir keinen Einfluss). 
  • Rückstau durch Hochwasser (Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern) und durch Starkregen ist versichert.
  • Selbstverständlich schließt die Westfälische Provinzial Witterungsniederschläge nicht aus.
  • Zusätzlich versichert die Westfälische Provinzial  "Schäden die dadurch entstehen, dass durch eine Überschwemmung/Überflutung Gegenstände gegen/auf das versicherte Gebäude geworfen werden"
  • Drainagen freibuddeln verlangen wir auch nicht.



Grundsätzlich bin ich der Meinung das bauliche Maßnahmen sinnvoll sein können um Schäden dieser Art  zu vermeiden. Diejenigen die z.B. von Starkregen und Überschwemmung schon einmal betroffen waren, werden vermutlich alles dafür tun, damit sich dass nicht wiederholen kann.
Die Frage ist nur ob Ihre Versicherung Ihnen dies vorschreiben soll und darf........


Ausführliche Tipps, wie Sie sich vor Überschwemmungen schützen können, erhalten Sie in meiner Geschäftsstelle.



Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr
Andreas Piechel


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