Die kundenfreundliche Klausel



Kleine Klausel, große Wirkung




Sie kennen es bestimmt, die Versicherungsbedingungen Ihrer KFZ Versicherung lesen Sie sich bestimmt nicht Wort für Wort durch, doch gerade das würde Ihnen und vielen anderen Autofahrern eine Menge Ärger ersparen.

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in Ihrem Auto und wollen morgens zur Arbeit fahren, 
gucken auf die Uhr und merken, dass Sie schon ziemlich spät dran sind.
Sie fahren ein wenig schneller und kurz bevor Sie die Ampel passieren wollen springt diese schon auf gelb und ehe Sie sich versehen ist diese rot. Doch in Gedanken vertieft und der morgendlichen Hektik verfallen, fahren Sie rüber. Ausgerechnet jetzt bauen Sie einen Unfall. 


Für die Versicherung ist dieses Handeln grob Fahrlässig.




Nur was ist jetzt zu tun ? 

Die Kasko Versicherung zahlt in den meisten Fällen bei grober Fahrlässigkeit gar nicht oder nur einen kleinen Teil. Eine kundenfreundliche Klausel sorgt dafür, dass Sie die Entschädigung bekommen, die Sie verdienen. Alles was Sie tun müssen, ist darauf zu achten, ob diese Worte in Ihrem Vertrag stehen:


„ Wir verzichten auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens.“ 



Diese Verzichtsklausel greift in der Teil- und Vollkasko und besagt, dass Ihr Versicherer in jedem Fall bezahlen muss, egal wie grob fahrlässig Ihr Handeln war.
Zu den grob fahrlässigen Fehlern gehört beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, das Telefonieren am Steuer, aber auch das zu schnelle Fahren bei nasser bzw. glatter Fahrbahn.


Doch nicht jede Versicherung weist darauf hin, dass es diese Klausel gibt oder Sie müssen in manchen Fällen noch extra dafür bezahlen. Bei der Haftpflichtversicherung ist die Leistung in diesen Fällen auch nicht immer garantiert- dies muss im einzelnen geprüft werden.


Die Provinzial ist da anders. 

Bei uns ist die kundenfreundliche Klausel immer dabei, auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung.


Das bedeutet für Sie, bei der Westf. Provinzial können Sie sich sicher sein, ohne wenn und aber besteht Versicherungsschutz.



Zu beachten ist jedoch, dass die Klausel unwirksam wird, wenn Alkohol oder andere Rauschgifte im Spiel sind. Der Diebstahl ist auch eine Ausnahme, bei der die Klausel nicht greift. Des weiteren muss der Unfall sofort gemeldet werden und nicht erst Wochen später, denn dies kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt oder Ihre Entschädigungen kürzt. Wichtig ist, dass die Fragen der Versicherungsgesellschaft immer wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Beachten Sie diese wenigen Punkte, so können Sie sorgenfreier durch das Leben fahren und sollten Ihnen noch Fragen auf dem Herzen liegen besuchen Sie uns doch mal in unserer Geschäftsstelle. 

Wir helfen Ihnen gerne weiter.




Mit freundlichen Grüßen

Ihr Schutzengelteam

Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihre
Franziska Ahrberg


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