Leitungswasserschaden durch Waschmaschine trotz Wasserstopp

Die IFS-Schadendatenbank (IFS = Institut für Schadenforschung) lässt eine Häufung von Leitungswasserschäden durch Toplader-Waschmaschinen bauähnlicher Typen erkennen.

Immer wieder kommt es beim Betrieb von Waschmaschinen zu Leitungswasserschäden.
Mit der sogenannten Wasserstoppfunktion, wiegen Sie sich in falscher Sicherheit.
Die Schadenerfahrungen des IFS zeigen, für den sicheren Betrieb von Waschmaschinen ist es erforderlich, diese nur bei Anwesenheit zu betreiben und nach dem Waschen die Wasserzufuhr abzusperren.
Das wird auch in den Bedienungsanleitungen der Hersteller gefordert.


Hat das IFS Waschmaschinen zu untersuchen die an einem Schaden beteiligt waren, wird routinemäßig in der IFS-Schadendatenbank recherchiert, ob bereits ähnliche Fälle geprüft wurden.
Die inzwischen mehr als 12.000 Schadenfälle enthaltende Datenbank ermöglicht es, Schadenhäufungen und Serienschäden aufzuzeigen.

So wurden Mitarbeiter des IFS auch auf eine Schadenhäufung von Leitungswasserschäden aufmerksam, die bestimmte Waschmaschinen verursachten.

Vorgestellt werden im Folgenden insgesamt vier Schadenfälle, die eine identische Schadenursache aufweisen. Die schadenursächlichen Toplader-Waschmaschinen wurden in den Jahren 2001 bis 2003 vom Hersteller „Electrolux“ produziert und unter den Markennamen „Privileg“ und „AEG“ verkauft.

 Schaden 1
Durch eine Undichtigkeit innerhalb einer Waschmaschine war es in einem Einfamilienhaus in Norddeutschland zu einem erheblichen Leitungswasserschaden gekommen. Die Waschmaschine wurde dem IFS in Kiel zugesandt. Im Rahmen einer technischen Laboruntersuchung wurde die Schadenursache für den Wasseraustritt ermittelt. Bei der Waschmaschine handelte es sich um einen sogenannten Toplader des Typs 342S mit dem Markennamen „Privileg“ (Handelsmarke der Quelle GmbH). Hergestellt wurde die Waschmaschine im Jahr 2002. Am frühen Morgen des Schadentages wurde die Waschmaschine in Betrieb genommen. Bei einer späteren Kontrolle wurde eine Überflutung des Kellers festgestellt. Das Wasser mit einem Höchstwasserstand von etwa 20 cm musste von der Feuerwehr ausgepumpt werden. Es wurde ein ungefähr 50 m2 großer, voll ausgebauter Arbeits- und Hobbykeller durch die Feuchtigkeit beschädigt.

Bei der Untersuchung stellte sich heraus, das im unteren Bereich an der Rückwand, ein Winkelflansch aus Kunststoff gebrochen war.  Im Bereich der Schadenstelle waren weder außen an der rückwärtigen Gehäusewand, am unteren tragenden Kunststoffrahmen, noch am Zulaufschlauch Merkmale einer äußeren Beeinträchtigung festzustellen.


Schaden 2
Der zweite Schaden ereignete sich im Rheinland. In einem Mehrfamilienhaus kam es im Sommer 2008 zu einem Leitungswasserschaden durch eine Waschmaschine.
Im IFS wurde die vor Ort asservierte Waschmaschine des Typs „Privileg Pro Comfort 853 S“ untersucht. Nach der Demontage der linken Seitenwand wurde im unteren Bereich zur Rückwand erneut ein gebrochener Winkelflansch vorgefunden. Nach Auskunft des Quelle-Kundendienstes wurde der vorliegende Gerätetyp seit dem Jahr 2001 hergestellt.


Schaden 3
Ebenfalls im Rheinland trat im Frühjahr 2009 in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ein weiterer Leitungswasserschaden durch eine Waschmaschine auf.
Der Schaden war im dritten Obergeschoss entstanden. Die Waschmaschine befand
sich im Badezimmer der Wohnung und wurde von der Bewohnerin am Schadentag gegen 14.00 Uhr eingeschaltet. Kurz vor 15.30 Uhr ging die Bewohnerin mit ihrem Hund spazieren und stellte in der Wohnung noch keinen Wasseraustritt fest. Der Eigentümer eines Büros im Erdgeschoss bemerkte dann gegen 16.00 Uhr aus der Decke bzw. entlang eines Abwasserrohres austretendes Wasser. Er verständigte die darüber wohnenden Mieter.

Das IFS in Düsseldorf wurde beauftragt, die Waschmaschine des Typs „Privileg Sensation 75“ abzuholen und zu untersuchen.
Im Labor des IFS wurden die Seitenwände der Waschmaschine demontiert. In der geöffneten Maschine zeigte sich das gleiche Schadenbild wie im Schaden 1. Der Winkelflansch, der die Verbindung zwischen dem außen befindlichen Zulaufschlauch und dem innen liegenden Wassereinlassventil herstellt, war gebrochen. Die Seriennummer ergab, dass das Gerät in der 15. KW 2002 hergestellt wurde.


Schaden 4 
Der vierte Schaden spielte sich in Bayern ab. Eine Undichtigkeit innerhalb einer Waschmaschine hatte in einem Wohnobjekt zu einem erheblichen Leitungswasserschaden geführt. Die Waschmaschine wurde dem IFS zugesandt. Im Rahmen einer Laboruntersuchung sollte die Schadenursache für den Wasseraustritt ermittelt werden.
Bei der Untersuchung der Toplader- Waschmaschine des Typs „AEG Lavamat 41280“ im Labor des IFS war die Schadenursache sehr schnell und eindeutig zu ermitteln. Nach Öffnung der Seitenwand offenbarte sich erneut ein gebrochener Winkelflansch des Wassereinlassventils. Anhand der Seriennummer war erkennbar, dass das Gerät in der 36. KW 2001 hergestellt wurde.




  • Schutz vor Leitungswasserschäden
    Moderne Waschmaschinen sind mit Systemen ausgestattet, die Leitungswasserschäden verhüten sollen. Grundprinzip: Bei Wasseraustritt sperrt ein Magnetventil den Wasserzufluss ab. Der Schutz vor Leitungswasserschäden umfasst aber in manchen Fällen nur den Zulaufschlauch, in anderen die gesamte Maschine.
    Zum Beispiel bietet eine mechanische Wasserstoppfunktion nur eingeschränkten Schutz. Diese funktioniert wie folgt:
    Erleidet der Wasserzulaufschlauch einen Defekt, etwa infolge Platzens oder einer Haarrissbildung, wird das dabei austretende Wasser durch den Umhüllungsschlauch aufgefangen. Erreicht das Wasser im Umhüllungsschlauch die an dem wasserhahnseitigen Ende des Schlauches befindliche Auslösemechanik, wird ein Sicherheitsventil geschlossen, welches die Wasserzufuhr unterbricht.
    Aufwändigere Systeme bieten erhöhte Sicherheit, weil nicht nur der Schlauch überwacht wird. Ein solches System besteht beispielsweise aus einem Magnetventil am Wasserzulauf, einem Doppelzulaufschlauch sowie einer geschlossenen Bodenwanne mit Feuchtesensor oder Schwimmerschalter.

Fazit
Die Schilderung der Schadenfälle zeigt:
Defekte sind auch bei relativ neuen Waschmaschinen nicht auszuschließen.
Der Betrieb von Waschmaschinen sollte grundsätzlich nur bei Anwesenheit stattfinden.
Nach Beendigung des Waschganges ist die Wasserzufuhr zu schließen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Darauf weisen auch die Bedienungsanleitungen der Geräte hin.
 
Unterstützt durch die Recherchemöglichkeiten in der IFS-Schadendatenbank, hat das IFS bei diesem Waschmaschinentyp eine Schadenhäufung festgestellt. Der anschließend kontaktierte Hersteller wurde auf das Problem hingewiesen.
Er war jedoch schon durch eigene Marktbeobachtungen auf diese Schadenursache aufmerksam geworden. Das schadenträchtige Bauteil wird heute nicht mehr verwendet. Von der Herstellung bis zum Versagen des Bauteils waren jeweils mehrere Jahre vergangen. Eine Materialermüdung spielt also auch eine Rolle.
Die schadenträchtigen Teile werden heute nicht mehr verbaut. Dennoch befinden sich sehr viele Waschmaschinen in den Haushalten, die einen solchen Schaden verursachen können. Ein Grund mehr nur in Anwesenheit die Waschmaschine zu nutzen.

Auch Spülmaschinen sollten nur in Anwesenheit betrieben werden da auch hier Materialfehler bzw. Materialermüdungen nicht selten sind.

Vielen Dank für Ihre Zeit

Ihr

Andreas Piechel

Kommentare

Dr. Rolf Voigtländer, IFS hat gesagt…
Die beschriebenen Schäden wären viel geringer ausgefallen, wenn man ein elektrisches Absperrventil in der Hauswasserinstallation eingebaut hätte. Dieses hätte bei Schadeneintritt automatisch die Wasserzufuhr unterbrochen. Das IFS hat darüber in www.schadenprisma.de berichtet. In den Heften 2, 3 und 4/2010 sind die entsprechenden Artikel veröffentlicht.

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