Endlich wieder Halloween!

Aber Vorsicht, man muss nicht als Gruselclown unterwegs sein, um sich gehörig Ärger einzuhandeln. Auch vermeintlich harmlose Kinderstreiche können schwerwiegende Folgen haben… 


Denn eine Handvoll Eier an der Haustür oder ein Böller im Briefkasten gelten als mutwillige Sachbeschädigung. Gegebenenfalls müssen die Verursacher oder ihre Eltern dafür einstehen. 

Eltern haften allerdings nicht grundsätzlich für ihre Kinder, sondern nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Sollte dies der Fall sein, ist eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich! 
Kinder unter sieben Jahren sind für verursachte Schäden generell nicht verantwortlich. Damit aber auch in diesem Fall der Nachbarschaftsfrieden gewahrt bleibt, können bei unserer Haftpflichtversicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder mit abgesichert werden. 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Ihre 
Provinzial Geschäftsstelle 
Andreas Piechel

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