Muß ich jetzt meine Abwasserrohre überprüfen lassen??

Sind wir gezwungen unsere Abwasserleitungen  überprüfen und reparieren zu lassen? 

Was kostet eine Überprüfung?

 Um diese Fragen beantworten zu können habe ich verschiedene Informationen zusammengetragen:



Das Land NRW verlangt Dichtheitskontrolle 



§45 Absatz 3 BauO NRW 
  • bauordnungsrechtliche Pflicht des Grundstückseigentümers, dass die Abwasserleitungen Dicht sein müssen.
  • Pflicht zur Dichtheitsprüfung besteht kraft Gesetz, dies bedeutet: der Grundstückseigentümer muß von sich aus tätig werden. Tut er dies nicht, muss er durch die zuständige Behörde aufgefordert werden.
    • Zuständige Behörde in diesem Falle: untere Bauaufsichtsbehörde (§§ 61, 62 BauO NRW)


Niederschlagswasserleitungen müssen nicht überprüft werden




 Dichtheitsprüfungen im Abstand von höchstens 20 Jahren




Wann muss überprüft werden?
  • Bei der Herstellung: sofort (§45 Abs. 4 Satz 1 BuO NRW
  • bei bestehenden Abwaserleitungen:
  1. sofort bei Änderungen (z.B. Austausch von Dichtungen, nachträglicher Einbau von Revisionsschächten usw.)
  2. bis 31.12.2015 § 45 Abs. 5 Satz 1 BauO NRW

Welche Prüfmethoden gibt es?
  • die TV-Inspektion mittels Kamerasystem (Problem: Feststellen von Muffenundichtigkeiten)
  • die Wasserdruck/Wasserfüllstandmessung
  • die Luftdrucküberprüfung 

Nach den Vorgaben kann als Dichtheitsnachweis von Grundleitungen, die nur Häusliche Abwasser außerhalb von Wasserschutzzonen ableiten,  die Schadenerfassung durch eine optische Inspektion mit einer Kanalfernsehanlage akzeptiert werden.

  • Im Sinne der Vorschrift kann die vorhandene Leitung als Dicht angenommen werden, wenn:
  1. die Schadenbewertung mit einem als statisch (scherbenfrei, kein Rohrbruch, kein relevanter Muffenversatz) und
  2. hydraulisch (frei, nicht verformter Rohrleitungsquerschnitt, kein Wurzeleinwuchs) mangelfrei zu beurteilenden Rohrleitungszustand abschließt.
  3. und keine Grundwasserinfiltration vorliegt (dringt Fremdwasser in die Leitungen ein, kann es zu überlastungen des Kanalnetzes und der Kläranlagen kommen)


Eine überprüfung durch eine TV-Inspektion ist, je nach größe des Leitungssystem für 150- 500 € durchzuführen.
Leider sind hier auch sehr viele unseriöse Firmen unterwegs.
Einige Kunden berichteten mir, wie solche Firmen unangekündigt vorbeikamen und eine Sofortüberprüfung anboten.
Die muß nicht falsch sein, wenn aber hierfür 1200 € verlangt werden ohne die Größe des zu überprüfenen Kanalnetzes zu wissen, sollten Sie vorsichtig sein.




 Wichtig ist zusammenfassend:
  • die Dichtheitsprüfung ist keine Plicht der Bauaufsichtsbehörde oder Gemeinde, sondern des privaten Grundstückseigentümers.
  • D.h.: dieser muß von sich aus tätig werden und bis zum 31.12.2015 die Dichtheitsüberrüfung durchführen.
  • Nach Überprüfung muß sie in einem Abstand von höchstens 20 Jahren wiederholt werden.
  • Die Nichtvorlage des Dichtigkeitsnachweises an die untere Bauaufsicht stellt nach § 84 Landesbauordnung keine Ordnugswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
  • Zur Durchsetzung von Forderungen hat die Bauaufsicht jedoch die "üblichen" Möglichkeiten des Verwaltungvollstreckungsrechts z.b. Androhung, Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Das bedeutet wenn ich nicht bis zum 31.12.2015 die Leitungen überprüft habe passiert erst einmal nichts!
Erst wenn ich aufgefordert werde dies zu tun und es dennoch unterlasse erwartet mich ein Zwangsgeld.


Viele Sanierungen können ohne Aufgrabungen der Leitungen durchgeführt werden.
Es gibt verschiedene Methoden die je nach Querschnitt der Leitungen angewand werden können und selbstverständlich deutlich Preiswerter sind als wenn die Leitungen freigelegt werde müßten.


    Viele Grüße und Danke für Ihre Zeit
    Ihr
    Andreas Piechel


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