Mietnomadenversicherung, so können Vermieter sich schützen!

Wenn die Miete ausbleibt
Gerät der Mieter in Zahlungsverzug oder zahlt er ständig unpünktlich, kann der Vermieter kündigen. Doch nicht selten zieht sich ein solcher Prozess über Monate oder gar Jahre hin und kann damit zu weiteren hohen Mietausfällen führen.

Dazu kommen dann Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die der Vermieter als Gläubiger zumindest vorschießen muss. Auch für diese Kosten trägt er das Risiko, wenn später zwar der Mieter im Prozess unterliegt, bei ihm jedoch nichts zu holen ist.

Weiterhin ist leider auch immer mehr mit so genannten "Mietnomaden" zu rechnen. Ein Kunde von mir hat mir freundlicherweise nachfolgende Fotos zur Verfügung gestellt. 




Hier ist nicht nur Müll und Kot das Problem, auf dem Foto sehen Sie einen toten Hund (unten die etwas unscharfe Detailaufnahme) der Verwesungsprozess hatte bereits eingesetzt.





Das Bad

Wohnraum

Die Küche

Wohnraum, der Boden ist so nicht mehr nutzbar eine teure Renovierung die Folge


So kann ein Zahlungs- und Räumungsrechtsstreit je nach Verfahrensdauer und Miethöhe schnell recht teuer werden. 
Das wieder Herrichten der Wohnung kann zusätzlich noch einmal erhebliche Kosten verursachen, wie in den obigen Bildern beispielhaft zu sehen ist.

Nach Schätzungen sei in Deutschland von einem Mietforderungsvolumen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro auszugehen, wovon 1,1 Milliarden allein auf die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer entfielen.

Das wieder Herrichten des Wohnraumes ist in diesen Zahlen nicht enthalten.


Vorbeugen
Doch wie kann man sich als Vermieter vor solchen Ausfällen schützen?

Als erstes sollte ein Bewerber schriftlich Fragen über Einkommensverhältnisse und Vermögenslage beantworten. Dieses Schriftstück unbedingt zum Mietvertrag beifügen um eventuell den Vertrag später anfechten zu können. 
Zulässig ist auch eine Selbstauskunft, worin der Mieter seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse offen legt. Der Vermieter kann auch eine Eigenauskunft des Mieters bei der Schufa verlangen. Auch Auskunfteien (z.b. CEG Creditreform Consumer GmbH) geben Informationen über den Mieter. 

Gewerbliche Haus- und Grundeigentümer haben ebenfalls seit einiger Zeit die Möglichkeit,  Auskünfte bei der Schufa einzuholen.
Letztendlich können Sie auch den gegenwärtigen Vermieter oder Vorvermieter des Mietinteressenten oder gar dessen Arbeitgeber befragen. 

Mit solchen Maßnahmen läßt sich das Risiko eingrenzen, hundertprozentig ausschließen, leider nicht.




Absicherung der Mietausfälle und Sachschäden

Eine Mietnomaden-Versicherung leistet bei:
  • Miet- und Mietnebenkostenausfall ab der Kündigung für die Zeit, in der der „Mieter” die Wohnung weiterhin nutzt und die Mietkaution aufgebraucht ist.
  • Schäden durch mutwillige Zerstörung oder Abhandenkommen
  • Ungezieferbefall, z.B. durch Ratten, Mäuse oder Schaben, infolge von Verunreinigun
  • Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung, z. B. durch unterlassenes Lüften und Säubern oder den Tod des Mieters
  • Mietausfallentschädigung für die Zeit einer nach Räumung notwendigen Renovierung bzw. Sanierung (Kaltmiete für zwei Monate wird erstattet. 
Mitversichert sind folgende Kosten, wenn die Mietnomaden das Mietobjekt auch zerstören:
  • für Aufräumung oder Entsorgung
  • für Dekontaminierung bei behördlicherAnordnung
  • für Reinigung, Renovierung, Desinfektion.
Versicherungssummen:
Sachschäden können Sie mit 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro absichern.
Mietausfall für sechs Monate (max. 5.000 Euro) oder für zwölf Monate (max. 10.000 Euro).
Zeitpunkt des Versicherungsschutzes
Bei neuen Mietverhältnissen besteht sofort ab Vertragsschluss Versicherungsschutz, bei bestehenden nach sechs Monaten.

Auf die Nebenkosten lassen sich die Prämien leider nicht umlegen, eine entsprechende Anpassung des Mietzinses vor einer Neuvermietung kann Sie vor erheblichen finanziellen belastungen Schützen.

Die Prämie hierzu liegt zwischen 6,80 € und 9.80 € je nach gewünschtem Versicherungsschutz. Ob der Preis angemessen ist, müssen Sie als Vermieter selber abwägen, gerne Berate ich Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch vereinbaren Sie einfach einen Termin mit meinem Büro.


Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr
Andreas Piechel




Kommentare

Anonym hat gesagt…
Hallo Herr Piechel,
das ist wieder eine sehr gute und nützliche Information.
Anonym hat gesagt…
Hallo, eine Frage: wie sieht es aus, wenn der Mieter stirbt und die Wohnung sieht so aus wie o.g. Photos. Tritt die Hausratversicherung des Toten ein?
Andreas hat gesagt…
Antwort zum Kommentar vom 18.08.2011 von Anonym:
Eine Hausratversicherung kommt für derartige Schäden nicht auf, Sie leistet bei Schäden durch Feuer, Blitz, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
freundliche Grüße
Andreas Piechel

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