Berufsunfähigkeit, was zahlt die gesetzliche Rentenversicherung

Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung ist wichtig. Denn wer aus gesund­heitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr arbeiten kann, verliert meist auch seine finanzielle Existenz­grundlage.

Doch was, wenn der Fall der Fälle eintritt?
Wann zahlt die gesetzlicher Rentenversicherung
Wie hoch ist meine zu erwartende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung?


Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und Berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.
Hier ist also der Beruf versichert!!

Wenn Sie nach dem 2.1.1961 geboren wurden, erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente. 
Es wird zwischen der "teilweisen" und "vollen" Erwerbsminderungsrente unterschieden.

 

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.



Die Deutsche Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.
Vom Beruf wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird nun nicht mehr ausgegangen, sondern vom Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt!!




Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich:
  • Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit).
  • In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein


Für die Wartezeit zählen mit:

 

Rentenhöhe


Die volle Erwerbsminderungsrente hat den Rentenartfaktor 1, die teilweise Erwerbsminderungsrente den Rentenartfaktor 0,5.
Zugrunde gelegt werden die erreichten Entgeltpunkte ebenso wie bei den anderen Rentenarten. Falls die Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahr eintritt, so wird die Zeit bis dahin als Zurechnungszeit behandelt.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer, der seit Vollendung des 17. Lebensjahres jedes Jahr durchschnittlich verdient, also im Jahr 2011, brutto 2666 € monatlich , erhält für jedes gearbeitete Jahr einen Entgeltpunkt, für die noch nicht durchlebten Jahre bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres werden ihm entsprechend seines bisherigen Durchschnitts, jeweils ein Entgeltpunkt hinzugerechnet.
Er kommt somit auf 43 Entgeltpunkte.
Für jeden Monat, den der Rentenbeginn vor Vollendung des 63. Lebensjahres liegt, wird der Zugangsfaktor reduziert, maximal um 0,108.

Der aktuelle Rentenwert beträgt 2011, 27,20 €.

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Rentenformel: 
43 x 0,892 x 27,20 € x 1 = 1043,28 € monatliche Rente

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor (1 - 0,108) x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor =  monatliche Rente
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In diesem Beispiel bekommen Sie also bei voller Erwerbsminderung wenn Sie weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig 
sein können = 1043,28 €

Wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden tätig sein können, halbiert sich die Rente auf 521,64 €, da der Rentenartfaktor dann 0,5 ist.

Der Durchschnittsversicherte aus dem Beispiel hatte ein Nettoeinkommen vor der Erwerbsminderung von ca. 1670 € und nun ein Einkommensverlust von 616 € bei voller bzw. 1148 € bei halber Erwerbsminderung.


Die Wichtigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat jetzt noch zugenommen:
Zum einen hat der Staat seine Invaliditätleistungen stark zurückgefahren (Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr). Zum anderen sorgt die Verschiebung des Rentenbeginns auf 67 Jahre für zusätzliche Brisanz.



Bleibt noch festzuhalten je höher das Einkommen desto größer die Lücke.


Dieser Blog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
Eine persönliche individuelle Beratung kann und soll hiermit nicht ersetzt werden. 
Ich möchte Ihnen lediglich  eine Orientierungshilfe geben.

Eine individuelle Beratung und Berechnung Ihrer Versorgung kann ich Ihnen gern anbieten.
Vereinbaren Sie hierzu bitte mit meinem Büro einen Termin und planen Sie ca. 2 Stunden Zeit ein.
Sollten Sie bereits Vorsorge getroffen haben, bringen Sie diese Unterlagen bitte mit, damit wir dies bei der Berechnung berücksichtigen können.


Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr
Andreas Piechel

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