Sterbegeld wer zahlt was? Wie hoch ist die Witwen/Witwerrente?

Die nachfolgenden Informationen wurden mit äußerster Sorgfalt erstellt.
Für den Inhalt kann ich jedoch keine Gewähr übernehmen.

 

Sterbegeld

Das Sterbegeld war bis 2004 eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen und ist dort im Laufe der Zeit immer mehr reduziert und schließlich ganz abgeschafft worden. In der Beamtenversorgung besteht sie aber noch fort.

Arbeitgeber

In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber (vor allem im öffentlichen Dienst) beim Tod eines Betriebsangehörigen eine Sterbebeihilfe. Im Zweifel gibt der Arbeitsvertrag darüber Auskunft.

Gesetzliche Krankenversicherung

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003 ist das Sterbegeld seit dem 1. Januar 2004 als Zuschuss zu den Bestattungskosten  nicht mehr Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Gesetzliche Unfallversicherung

Verstirbt ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalles, erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße.

Die Bezugsgröße ist eine dynamische, das heißt eine sich jährlich verändernde Rechengröße im System der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Höhe der Bezugsgröße für jedes Kalenderjahr wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im voraus bestimmt.

Es kommt also weder auf die Höhe des Arbeitsverdienstes des Verstorbenen noch auf die Höhe der tatsächlichen Bestattungskosten an. Das bedeutet zugleich: Sterbegeld in gleicher Höhe wird aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann bezahlt, wenn ein Student während seiner Anwesenheit in der Hochschule, ein Schüler in der Schule oder ein Kind im Kindergarten einen tödlichen Unfall erleidet. Auch die Unfälle im Zusammenhang mit dem Studium, der Schule und dem Besuch des Kindergartens (einschließlich der direkten Wege zur und von der Einrichtung) sind Arbeitsunfällen gleichgestellt. Gezahlt wird das Sterbegeld von den Berufsgenossenschaften sowie den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.

Beamtenversorgung

Abkömmlinge und Ehegatten von Beamten oder Ruhestandsbeamten erhalten nach deren Tod nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz ein Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar kein ausgewiesenes Sterbegeld.
Aber: War der Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert, so wird im ersten Vierteljahr Witwen- oder Witwerrente die Rente des verstorbenen zu 100 Prozent gezahlt.
Dies bezeichnet man auch als Sterbevierteljahr

Die gesetzlich danach vorgesehene Verringerung der Hinterbliebenenrente auf 55  bei einer großen Witwen-/Witwerrente oder auf 25 Prozent bei einer kleinen Witwen-/Witwerrente erfolgt also erst ab dem vierten Kalendermonat. Der erhöhte Rentenbetrag soll für den Hinterbliebenen den finanziellen Übergang auf die veränderten Verhältnisse nach dem Tod des Ehepartners erleichtern.


Rente wegen Todes

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Renten wegen Todes an
  • Witwen bzw. Witwer
  • den überlebenden Lebenspartner oder die überlebende Lebenspartnerin einer Lebenspartnerschaft
  • Waisen bzw. Halbwaisen

Kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente wird an Witwer und Witwen geleistet. 
Sie beträgt  25 % der Rente wegen voller Erwerbsminderung des verstorbenen Versicherten. Weiterhin ist sie gekoppelt an die Voraussetzungen, dass der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und keine Wiederheirat des Hinterbliebenen vorliegt.

Große Witwenrente

Die große Witwenrente beträgt 55 % (Altfall: 60 %) dieser Rente. Zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung ist, dass
  • dem Überlebenden die Erziehung eines eigenen Kindes oder Kindes des verstorbenen Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, obliegt, oder
  • der Überlebende erwerbsgemindert ist oder
  • der Überlebende in häuslicher Gemeinschaft für ein behindertes Kind sorgt oder
  • der Überlebende das 45. Lebensjahr vollendet hat. Diese Altersgrenze steigt ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 je nach Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 gilt das 47. Lebensjahr.

Waisenrente

Die Waisenrente beträgt 10% (Halbwaisenrente) oder 20% (Vollwaisenrente) der Rente des Versicherten.
Ist nur ein Elternteil verstorben, spricht man von einer Halbwaisenrente, sind beide Elternteile verstorben, von einer Vollwaisenrente.


Die Absicherung Ihrer Familie ist sicher ein weitreichendes und wichtiges Thema, eine Beratung hierzu ist unerlässlich. Folgende Fragen sollten Sie sich beantworten:
  • Welche lfd. Kosten bleiben meinen Hinterbliebenen bestehen wenn ich versterbe (z.B. Hausfinanzierung)
  • Welches Einkommen hat meine Familie nach meinem Tod
  • Welches Einkommen benötigt meine Familie dann
  • Für welchen Zeitraum brauche ich diese Absicherung
Gern berate ich Sie hierzu, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit meinem Büro.



Bestattungskosten

Selbstverständlich sind Bestattungskosten nicht genau von mir zu beziffern.
Eine grobe Richtung möchte ich Ihnen trotzdem kurz darstellen damit Sie Ihre eventuell vorhandene Absicherung überprüfen können.
Nachfolgend habe ich aufgelistet welche Kosten einer Kundin in Rechnung gestellt wurden:

Gebühren der Stadt Dortmund:
  1. Aufbewahrung 60 €
  2. Bestattungsgebühren 733 €
  3. Reihengrab 1.479 €
  4. Benutzung von Räumen für Trauerfeiern 203 €
  5. Leihweise Gestellung Orgel bzw. Harmonium 15 €
  6.  Zulassung von Grabzeichen auf Reihengräbern 22 €
Gesamt Gebühren der Stadt Dortmund 2512,00 €


Kosten des Bestatters

  1. Sarg 1615 €
  2. Decke Kissengarnitur 109 €
  3. Grabschild 59 €
  4. Erledigung von Formalitäten 180 €
  5. Sterbeurkunden 17,50 €
  6. Organist 40 €
  7. Stellung von 6 Trägern, Trägerhandschuhe 180 €
  8. Gärtnereikosten 810 €
  9. Bürokosten 10 €
 Gesamtkosten des Bestatters 3.020 €

Steinmetz

Grabmal Sockel inkl. Liefern und aufstellen 1461,60 €


Gesamtkosten der Bestattung: 6993,60 €


Wie Sie sehen kommen schnell 7.000 € zusammen, aber auch 5.000 € stellen für die Hinterbliebenen oftmals ein finanzielles Problem da. Eine ausreichende Sterbegeldversicherung ist frühzeitig abgeschlossen relativ preisgünstig.
Wenn Sie oder Ihre Eltern diesen Schutz nicht haben stehen Sie oder Ihre Hinterbliebenen mal vor diesem Problem.
Gern berate ich Sie hierzu, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit meinem Büro

Die Informationen wurden mit äußerster Sorgfalt erstellt.
Für den Inhalt kann ich jedoch keine Gewähr übernehmen. 

 

Vielen Dank für Ihre Zeit
Ihr
Andreas Piechel

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